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Wichtige rechtliche Hinweisezu den auf Anthologie.de zitierten GedichtenSind Gedichte nicht urheberrechtlich geschützt? Doch. Normalerweise dürfen Gedichte nicht ohne Zustimmung des Urhebers abgedruckt oder in sonstiger Form kopiert werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Veröffentlichungen auf privaten Websites. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte am Werk eines Autors können auch bei seinem Verlag, bei seinen Erben o.ä. liegen. Allerdings erlischt das ausschließliche Nutzungsrecht genau 70 Jahre nach dem Tod des Autors, so dass es ab diesem Zeitpunkt jedem freisteht, dessen Gedichte zu veröffentlichen. Warum werden bei Anthologie.de auch Gedichte wiedergegeben, bei der die 70-Jahre-Frist noch nicht abgelaufen ist? Unsere Internet-Anthologie stellt aufgrund der literarisch motivierten Beiträge der Teilnehmer ein eigenständiges Sprachwerk dar und erfüllt somit die Voraussetzungen des Was passiert, wenn ein Inhaber von Nutzungsrechten trotzdem nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist? In diesem Fall möge der betroffene Rechteinhaber mir einfach eine Mail schreiben, und ich werde das betreffende Gedicht dann umgehend von meiner Website entfernen.
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© 2005: Björn Benken |